Eva Jähnigen (Bündnis 90/Grüne) richtete eine Kleine Anfrage an die sächsische Staatsregierung. Die Fragen kreisen im Wesentlichen um die Radverkehrssicherheit.
Frau Jähnigen schreibt „Ein großer Anteil von Radverkehrsunfällen
entsteht durch eine unsichere Wegführung und schlechte Blickbeziehung an
Knotenpunkten. Oft könnten bauliche Veränderungen die Verkehrssicherheit des Radverkehrs erhöhen.” Und sie fragt: „Frage 2: Wie kontrolliert die sächsische Polizei den Überholabstand zwischen Autofahrern und Radfahrern sowie den Schulterblick rechtsabbiegender Autofahrer?”
Die Frage ist sehr berechtigt, denn
Prof. Dr. Ing. Reinhold Maier untersuchte im Auftrag der Stadt Chemnitz die
Situation in unserer Stadt. In seiner „Zustandsanalyse 2011” schreibt er auf S. 25: „Desweiteren wurde das Schulterblickverhalten von insgesamt 3.285 rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugführern an 10 Knotenpunktzufahren mit Lichtsignalanlage [...] ausgewertet. Unabhängig vom Auftreten nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer zeigte sich, dass
* 55 % der KfzFührer nicht sichern
* 45 % der KfzFührer durch Schulterblick sichern”
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf Frau Jähnigens Frage lautet: ”Eine Verfolgung von Verstößen gegen §5 Absatz 4 bzw. §9 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung erfolgt durch
die Polizei überwiegend in Zusammenhang mit der Aufnahme von Verkehrsunfällen.”
Anders ausgedrückt: Kontrollen finden nicht statt.
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